1. Allgemeines
Das erziehungswissenschaftliche Studium in den Lehramtsstudiengängen soll zusammen mit den fachwissenschaftlichen und den fachdidaktischen Studien die Studierenden auf ihre Aufgaben in Unterricht und Erziehung vorbereiten. Es umfaßt
- für das Lehramt an Gymnasien: Pädagogik (Allgemeine Pädagogik und Schulpädagogik) und Psychologie,
- für das Lehramt an Realschulen: Pädagogik (Allgemeine Pädagogik und Schulpädagogik), Psychologie, Gesellschaftswissenschaftliche Studien und Theologie bzw. Philosophie.
Das Institut für Pädagogik ist nur für den Bereich Pädagogik zuständig. Studienempfehlungen für die anderen Bereiche sind bei den jeweiligen Instituten zu erfragen.
2. Lehrveranstaltungen
Im Fach Pädagogik schreibt die LPO I Lehrveranstaltungen in folgendem Umfang vor:
- für das Lehramt an Gymnasien müssen während des Studienverlaufs mindestens 12 Semesterwochenstunden besucht werden,
- für das Lehramt an Realschulen müssen während des Studienverlaufs mindestens 14 Semesterwochenstunden besucht werden.
Geeignete Veranstaltungen sind im Vorlesungsverzeichnis mit LAEW gekennzeichnet.
3. Prüfungen
Die Prüfung in Pädagogik ist Bestandteil des ersten Staatsexamens.
Die allgemeine Prüfungsanmeldung erfolgt im Prüfungsamt; die
Anmeldung zur mündlichen Prüfung erfolgt am Institut für
Pädagogik (Zeiten siehe Aushang). Die Prüfungen im Erziehungswissenschaftlichen
Begleitstudium können vorgezogen und bei LA Realschulen ab dem 5.,
bei LA Gymnasium ab dem 7. Semester abgelegt werden.
Aus dem Bereich des erziehungswissenschaftlichen Studiums
werden drei Teilgebiete geprüft:
a) Allgemeine Pädagogik,
b) Schulpädagogik,
c) Psychologie.
Die Prüfung umfaßt einen schriftlichen und einen mündlichen
Teil. Der Kandidat kann wählen, in welchem Teilgebiet er die schriftliche
Prüfung ablegt.
Genauere Informationen sind in den Sekretariaten des Instituts für
Pädagogik in Erlangen erhältlich.
3.1 Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung besteht in einer vierstündigen Klausur (gilt für Lehramtskandidaten Gymnasium und Realschule).
3.2 Mündliche Prüfungen
Wird ein Teilgebiet der Pädagogik für die schriftliche Prüfung
gewählt, erfolgt in dem anderen Teilgebiet der Pädagogik eine
mündliche Prüfung von 20 Minuten; wird Psychologie für
die schriftliche Prüfung gewählt, dauert die mündliche
Prüfung in den beiden Teilgebieten der Pädagogik jeweils 25
Minuten.
Beide Teilgebiete der Pädagogik dürfen in der mündlichen
Prüfung nicht von demselben Prüfer geprüft werden.
Die Prüfungsberechtigten sind in den Sekretariaten des Instituts für Pädagogik in Erlangen und der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät in Nürnberg zu erfragen.
4. Informationsveranstaltungen
Das IBZ gibt zu Beginn jedes Semesters eine Übersicht heraus, aus
der Ort und Zeit aller Informationsveranstaltungen zu ersehen sind.
Interessenten für das Lehramtsstudium sollten auch die anderen einschlägigen
Merkblätter des IBZ lesen:
Merkblatt Lehramtsstudium,
Merkblatt Praktika LA an Gymnasien,
Merkblatt Praktika LA an Realschulen,
Merkblatt Sprachkenntnisse,
sowie die Kurzinformationen zu den jeweiligen Studienfächern.
5. Studienfachberatung
Eine spezielle Studienfachberatung wird von Maximilian Weig angeboten
(Bismarckstr. 6, Raum 1.008, Tel. 09131/85-29337; e-mail:
maximilian.weig@paed.phil.uni-erlangen.de)
Die Beratungstermine sind am Schwarzen Brett und in den Sekretariaten
zu erfahren.
6. Wegweiser
Institut für Pädagogik der Universität Erlangen-Nürnberg
Bismarckstraße 1
91054 Erlangen
www.paedagogik.phil.uni-erlangen.de
Lehrstuhl I
Prof. Dr. Michael Göhlich, Raum C 208
Sekretariat: Frau Eiermann-Trokic,
Raum C 207, Tel. 09131/85-22337
Fax: 09131/85-26450
Lehrstuhl II
Prof. Dr. Eckart Liebau, Raum C 205
Sekretariat: Frau Galas,
Raum C 206, Tel. 09131/85-29358
Fax: 09131/85-26450
Teilbibliothek 4
Bismarckstraße 1, Raum A 201
Prüfungsamt
Halbmondstraße 6, Raum 1.034
91054 Erlangen
Tel.: 09131/85-24814
Das Schwarze Brett
Alle wichtigen Mitteilungen des Instituts zu Einführungsveranstaltungen,
Lehrveranstaltungen, Prüfungen, Sprechstunden etc. findet man an
den beiden Anschlagtafeln im Erdgeschoß von Haus C, Bismarckstr.
1.
Erziehungswissenschaftliche Fakultät
Regensburger Straße 160
90478 Nürnberg
Tel.: 0911/5302-0
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Ergänzung zum IBZ-Merkblatt |
Die Prüfungen im Erziehungswissenschaftlichen Begleitstudium können vorgezogen werden: Bei LA Realschulen können sie ab dem 5., bei LA Gymnasien ab dem 7. Semester abgelegt werden.
1. a) Schriftliche Prüfung nach der 8. Änderungssatzung der LPO I („alte“ LPO)
In der Klausur stehen sowohl in Allgemeiner Pädagogik als auch in Schulpädagogik je sieben universitätsübergreifende Themen zur Wahl.
Diese Themen können zu je vier der folgenden Schwerpunkte gestellt werden:
-
Allgemeine Pädagogik:
- Pädagogische Anthropologie
- Pädagogische Zielfragen
- Theorie pädagogischen Handelns
- Pädagogische Aufgabenfelder (einschließlich der Medienpädagogik)
- Erziehungs- und Bildungsinstitutionen (einschließlich der Familie)
- Theorie- und Institutionengeschichte
-
Schulpädagogik:
- Theorie der Schule
- Theorie des Lehrplans
- Theorie des Unterrichts
- Analyse und Planung von Unterrichtsprozessen
- Leistung in der Schule*
- Erziehung in Unterricht und Schule*
* Für das LA Gymnasien werden keine Prüfungsaufgaben gestellt, die sich ausschließlich auf diese Rahmenthemen beziehen.
1 b) Schriftliche Prüfung nach der 9. Änderungssatzung der LPO I („neue“ LPO)
Ab dem Frühjahr 2003 kann das Staatsexamen fakultativ nach den Regelungen der 9. Änderungssatzung der LPO I abgelegt werden.
In diesem Fall werden in der Klausur 4 Themengebiete geprüft. Zu jedem der vier Gebiete werden jeweils zwei Aufgaben oder ein Test gestellt. Es sind davon drei Aufgaben aus unterschiedlichen Gebieten zu bearbeiten (Infos unter www.stmuk.bayern.de).
Im Übrigen gelten die bisherigen Regelungen.
Allgemeine Pädagogik
a) Pädagogische Anthropologie und pädagogische Zielfragen, d.h.
Ansätze pädagogischer Anthropologie; Bildsamkeit, Lernfähigkeit; Erziehungsbedürftigkeit; Kindheit und Jugend; Sozialisation und Gesellschaft; Erziehungs-, Unterrichts- und Bildungsziele; das Normenproblem der Pädagogik; Werteerziehung.
b) Theorien pädagogischen Handelns, d.h.
Erziehungs- und Bildungsprozesse; Erziehungsmethoden, Erziehungsmittel,Erziehungsstile; wissenschaftstheoretische Probleme des Theorie-Praxis-Verhältnisses.
c) Teilbereiche und besondere Institutionen von Erziehung und Bildung, d.h.
Familienerziehung, Elementarerziehung, außerschulische Jugendbildung, Heimerziehung, sozialpädagogische und sonderpädagogische Einrichtungen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung; Medienerziehung mit Schwerpunkt auf Neuen Medien; Gesundheitserziehung, Sexualerziehung, Sucht- und Gewaltprävention.
(Für LA Realschule sind in diesem Teilbereich vertiefte Kenntnisse nachzuweisen.)
d) Geschichte der Pädagogik, d.h.
Geschichte pädagogischer Theorien; Geschichte pädagogischer Institutionen; Sozialgeschichte der Erziehung.
Schulpädagogik
a) Theorie der Schule als Institution und Organisation
Funktionen von Schule; Schulorganisation; Schulgeschichte; Schule im internationalen Vergleich; Schulqualität und Schulentwicklung; Lehrplantheorie und Lehrplanentwicklung; Schultheorien und Schulforschung.
b) Theorie des Unterrichts, d.h.
Unterrichtstheorien, Unterrichtskonzeptionen/Unterrichtsmodelle, Unterrichtsprinzipien, Strukturmomente, Qualitätskriterien des Unterrichts, Unterrichtsforschung.
c) Planung und Analyse von Lehr-Lern-Prozessen, d.h.
Vorbereitung, Organisation, Analyse und Evaluation von Unterrichtsprozessen und Lernumgebungen, Lehrplan als Planungselement, Planungstheorien, Überprüfung und Beurteilung von Schülerleistungen, schulische Medienarbeit.
d) Bildung, Erziehung, Förderung und Beratung in Schule und Unterricht, d.h.
Aufgaben, Ziele, Methoden und Probleme der Bildung, Beratungs- und Führungsaufgaben in Schule und Unterricht; Schulleben, Schulkultur; Lehrerverhalten, Lehrerpersönlichkeit, interkulturelles Lernen, Förderung von Schülern mit besonderen Lern-, Sprach- und Erziehungsvoraussetzungen (z.B. Hochbegabte, Schüler mit Verhaltensauffälligkeiten, Schüler mit Lernschwierigkeiten, Schüler mit Sprach-, Sprech- und Kommunikationsstörungen).
(Für LA Realschule sind in diesem Teilbereich vertiefte Kenntnisse nachzuweisen.)
Zu jedem Themenbereich werden zwei Aufgaben (oder ab Herbst 2003 ein Test) gestellt. Der Kandidat muss drei Aufgaben (bzw. Tests) bearbeiten, die unterschiedlichen Schwerpunkten zugeordnet werden, d.h. es dürfen nicht zwei Aufgaben aus einem Themengebiet bearbeitet werden.
Zur selbständigen Vorbereitung der schriftlichen Prüfung (sowohl nach alter als auch nach neuer LPO) ist folgende Literatur geeignet:
-
Allgemeine Pädagogik
- Benner, Dietrich: Allgemeine Pädagogik.Weinheim/München 2001
- Krüger, Heinz-Hermann: Einführung in Theorien und Methoden der Erziehungswissenschaften. 3. Auflage. Opladen 2002.
- Reble, Albert: Geschichte der Pädagogik. 20. Auflage. Stuttgart 2002.
- Wulf, Christoph: Einführung in die Anthropologie der Erziehung. Weinheim/Beltz 2001
-
Schulpädagogik
- Apel, Hans-Jürgen/Sacher, Werner (Hrsg.): Studienbuch Schulpädagogik. Bad Heilbrunn 2002.
- Becker, Gerold u.a.: Das andere Lernen. Die Helene-Lange-Schule Wiebaden. Hamburg 1997
- Glöckel, Hans: Vom Unterricht. 3. überarb. U. erg. Aufl., Bad Heilbrunn 1996
- Herrlitz, Hans G./Hopf, Wulf/Titze Hartmut: Deutsche Schulgeschichte von 1800 bis zur Gegenwart.Weinheim/München 2001
- Kiper, Hannelore: Einführung in die Schulpädagogik. Weinheim/Basel. 2001
Weitere Hinweise:
2. Mündliche Prüfung
Zur mündlichen Prüfung sei es in Allgemeiner Pädagogik, sei es in Schulpädagogik wird am Institut für Pädagogik in Erlangen nur angenommen, wer bis zum Prüfungstermin an mindestens zwei 2-stündigen Lehrveranstaltungen des Instituts für Pädagogik in Erlangen, die für LAEW ausgewiesen sind, teilgenommen hat. Der Prüfling muß Dozenten und Titel dieser Lehrveranstaltungen bei der Prüfungsanmeldung im Sekretariat angeben. Es können ihm in der Prüfung Fragen aus diesen Veranstaltungen gestellt werden.
Ein Recht des Prüflings, von einem bestimmten Prüfer geprüft zu werden, besteht nicht. Das Institut ist jedoch bemüht, Prüferwünschen nach Möglichkeit zu entsprechen.
Die Anmeldung am Institut kann nur in den Sekretariaten, nicht beim Prüfer direkt , erfolgen.
Werden beide mündliche Prüfungen in Pädagogik abgelegt, müssen sie bei unterschiedlichen Prüfern absolviert werden.
An der mündlichen Prüfung ändert sich durch die 9. Änderungssatzung der LPO I nichts.
